Übernahme der Kosten

Übernahme der Kosten
Kostenübernahme

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Übernahme — Ü̲·ber·nah·me die, ; nur Sg; das Übernehmen (1 6): die Übernahme des Betriebs durch einen Konzern; die Übernahme der Amtsgeschäfte; Er erklärte sich zur Übernahme der Kosten bereit || K: Autoübernahme; Geschäftsübernahme; Kostenübernahme …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kosten und Finanzierung von Stuttgart 21 — Übersicht der geplanten Maßnahmen Kosten und Finanzierung von Stuttgart 21 werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Die prognostizierten Kosten wurden seit der Projektvorstellung im Jahr 1994 mehrfach angehoben und von offizieller Seite zuletzt… …   Deutsch Wikipedia

  • Verlag, der — Der Verlag, des es, plur. inusit. von dem Zeitworte verlegen, doch nur in der Bedeutung der Vorausbezahlung der Kosten zu einer Unternehmung. 1. Die Handlung des Verlegens, wo es doch nur im engern Verstande von der eigenen Übernahme der Kosten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Der Stoinerne Ma — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende — Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Abtreibung der Leibesfrucht — Unter einem Schwangerschaftsabbruch (medizinisch interruptio graviditatis oder abruptio graviditatis; umgangssprachlich mit zumeist negativer Konnotation auch Abtreibung) versteht man die Entfernung oder hervorgerufene Ausstoßung des Fruchtsacks… …   Deutsch Wikipedia

  • Zug der Erinnerung — Im KZ Auschwitz Birkenau sollte die Ausstellung am 8. Mai 2008 enden …   Deutsch Wikipedia

  • Zurücknahme der Klage — (Litisrenunziation), die Abstandnahme des Klägers von der Weiterverfolgung des eingeklagten Anspruchs in dem betreffenden Rechtsstreit. Die Z. ist kein Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, steht hiernach der Geltendmachung des letztern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Der Selbstmord — Der Suizid (von neulateinisch suicidium aus dem Präfix sui = sich und caedere = töten, respektive caedium = Tötung; gr. autocheiria) ist das willentliche Beenden des eigenen Lebens, sei es durch beabsichtigtes Handeln oder absichtliches… …   Deutsch Wikipedia

  • Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung — Flugbereitschaft BMVg Aufstellung 1. Februar 1957 Land …   Deutsch Wikipedia

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